Gesamtkonferenz

Zusammensetzung (§36)und Stimmrecht :

Aufgaben (§ 34):

  • Schulprogramm
  • Schulordnung
  • Geschäfts- und Wahlordnungen
  • Leistungsbewertung und Beurteilung
  • Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie
  • deren Koordinierung
  •  

  • Schulleiter
  • hauptamtliche Lehrkräfte
  • Vertreter anderer Lehrkräfte
  • Referandare
  • pädagogische Mitararbeiter
  • Schüler
  • Eltern

Schulvorstand

Zusammensetzung und Stimmrecht (§ 38b) :

  • Haushaltsmittel (inkl. Entlastung des SLs)
  • Besondere Organisation
  • Stundentafel
  • Schulpartnerschaften
  • Namensgebung
  • Schulversuche
  • Projektwochen
  • Werbung und Sponsoring
  • jährliche Überprüfung der Arbeit
  • Vorschlagsrecht:
    • Schulprogramm
    • Schulordnung

16 Mitglieder (zusätzl. beratende Mitglieder mögl.):

  • Schulleiter/in (Vorsitz) – bei > 50 Lehrkräften:
  • Vertreter/innen der Lehrkräfte (8 Mitglieder – inkl. SL)
  • der Eltern (4 Mitglieder)der Schüler/innen (4 Mitglieder)
  • Vertreter/innen der Lehrkräfte sowie Elternvertreter werden von ihren Gremien für 2 Jahre gewählt;
  • Vertreter/innen der Schülerschaft für jeweils 1 Jahr.
  • Vertretung des Schulträgers als beratendes Mitglied mit Antragsrecht .

 

Teilkonferenzen

Zusammenstetzung :

Lehrkräfte, Referendare, mind. 1 Schüler und 1 Elternvertreter

Aufgaben (§ 35) :

1)Fachkonferenzen

  • Angelegenheiten, die aus schließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen.

2)Klassenkonferenzen

  • Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schüler betreffen

3)Jahrgangs-und Stufenkonferenz

  • Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen Bereich betreffen

Schulleiter ( §43)

Ausschüsse(§ 39)

Aufgaben:

  • Gesamtverantwortung für die Schule
  • Vertretung der Schule nach außen
  • Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte
  • Dienststellenleiter/Vorgesetzter der Lehrer
  • führt den Vorsitz in der Gesamtkonferenz u. Schulvorstand, bereitet Sitzungen vor, führt Beschlüsse aus
  • Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • zuständig für die erforderlichen Maßnahmen in Eilfällen
  • Unterrichtsbesuche  und Beratung der Lehrkräfte
  • Aufgaben, die nicht den Konferenzen vorbehalten sind.

Aufgaben:

  • Zuständigkeit für Angelegenheiten, die von der zuständigen Konferenz übertragen wurden.
  • Vorbereitung von Beschlüssen        der zuständigen Konferenz.

Mitglieder:

  • Lehrkräfte,Erziehungsberechtigte, Schüler

 

gesetzliche Grundlagen
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Eigenverantwortliche Schule/Kurzeinführung
EV-Schule-Schulvorstand.pdf
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