Was könnte die SV in folgenden Fällen unternehmen?

Welche rechtlichen Grundlagen sind zu berücksichtigen?


 

 

1. Die Klasse BFS-S1 ist mit ihrem Klassensprecher nicht zufrieden: die Mehrheit in der Klasse meint, dass er nur seine eigenen Interessen vertritt und nicht die der Klasse. Sie wissen aber nicht, ob und wie sie ihn loswerden können. Einige Schüler/innen gehen in der Pause zur Sprechstunde der Schülervertretung.


2. Lehrerin S. hat schon häufiger ausländerfeindliche Bemerkungen gegenüber ausländischen Schüler/innen gemacht. Jetzt hat sie im Unterricht zu zwei Türkinnen gesagt: „Ich werde schon dafür sorgen, dass ihr euren Abschluss nicht kriegt!" Die Klassensprecherin beschwert sich bei derSchülervertretung.


3. Ein Schüler möchte vom Fachtheorie-Lehrer seinen aktuellen Leistungsstand wissen. Der Lehrer weigert sich und verweist auf die nächsten Zeugnisse.


4. Die Schülervertreter wollen an der Fachkonferenz für Deutsch teilnehmen, weil sie gehört haben, dass dort neue Bewertungsgrundsätze beschlossen werden sollen. Sie werden aber nie zu Fachkonferenzen eingeladen, sie wissen auch nicht, welcher Lehrer die Fachkonferenz leitet.


5. Bei der ersten Schülerratssitzung des neuen Schuljahres sind 12 Schülervertreter/innen gewählt worden. Nach dem ersten Treffen des SV-Teams kommen nur noch 5 Schülervertreter zu den Treffen in der Pause. Die 5 sind sauer darüber, dass die anderen nicht mehr kommen.


6.  Der Landesschülerrat besteht nur aus Vertretern der Gymnasien, nicht der Berufsschulen. Die Verordnung  zum 9-Stunden-Tag für Teilzeit-Berufsschüler wird dem Landesschülerrat, dem 6 Schülerinnen oder Schüler vom Landesschülerrat angehören, zur Stellungnahme vorgelegt. Dieser kennt sich in der Sache nicht aus und erhebt keinen Einspruch. Die Verordnung wird eingeführt. Die Schülervertretung der Berufsschule 5 hatte Unterschriften gegen den 9-Stunden-Tag gesammelt und ärgert sich darüber, dass der Landesschülerrat keinen Einspruch erhoben hat.

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